An dem SPOT-Punkt bereiten wir alle für die Eintragung der GmbH erforderlichen Unterlagen vor und senden sie kostenlos über das nationale eVEM-Portal an das zuständige Gericht vor Ort. Sie müssen zweimal zu uns kommen, da dies für das Verfahren erforderlich ist. Und wir glauben, dass Sie nach Ihrem ersten Besuch auf jeden Fall noch einmal wiederkommen werden. Wir geben Ihnen immer einen guten Rat und eine gute Buchhaltung!
Wir führen die folgenden Verfahren für Sie durch:
- Eintrag des Unternehmens in das Handelsregister.
- Eintrag in das Steuerregister bei FURS, wo das Unternehmen auch eine Steuernummer erhält.
- Selbstständige Beschäftigung oder Beschäftigung einer anderen Person.
Alles, was Sie mitbringen müssen, um das Verfahren erfolgreich abzuschließen, sind: Ihr Personalausweis und Ihre Steuernummer. Wenn Sie die Tätigkeit nicht in Ihren eigenen Räumlichkeiten ausüben, benötigen Sie außerdem eine Erklärung des Gebäudeeigentümers (wir können die Erklärung auch an unserem SPOT-Punkt beglaubigen, was bedeutet, dass Sie den Gebäudeeigentümer mitbringen müssen). Wenn es mehr Gründer gibt – kommen Sie, kommen Sie alle.
Bei der Gründung eines Unternehmens (GmbH) werden am SPOT-Punkt nur einfache Verfahren durchgeführt.
Das Verfahren kann einfach und kostenlos an einem SPOT-Punkt durchgeführt werden, wenn:
- die gesamte Investition in das Unternehmen (mindestens 7500 €) in bar erfolgt,
- die Gründer den vom Gericht erstellten Gesellschaftsvertrag in vollem Umfang (in Übereinstimmung mit dem Unternehmensgesetz) akzeptieren,
- die Gründer oder Anteilseigner keine Ehegatten sind.
Das Verfahren zur Gründung eines Unternehmens ist komplexer und erfordert in den folgenden Fällen den Besuch bei einem Notar:
- Die Gründer sind Ehegatten.
- Das Aktienkapital zum Zeitpunkt der Gründung wird als Sacheinlage (ganz oder teilweise in bar) eingebracht.
- Die Gründer möchten in die Satzung spezielle Artikel aufnehmen, die die Beziehungen zwischen ihnen noch detaillierter regeln, als dies im Gesellschaftsgesetz vorgesehen ist.
- In Fällen, in denen eine Niederlassung eines ausländischen Unternehmens gegründet wird.
- Wenn Sie beabsichtigen, ein Unternehmen zu gründen, das nicht als GmbH organisiert ist.
Um die Formulare auszufüllen, benötigen wir die folgenden Informationen von Ihnen:
Eintrag in das Gerichtsregister
- Firmenname (lang und kurz),
- Geschäftsadresse und Firmensitz,
- Personenkennzeichen der Gründer,
- Personenkennzeichen des Direktors oder, falls abweichend, des Bevollmächtigten,
- die Hauptdienstleistung des Unternehmens und
- Dienstleistungen, die Sie zusätzlich zu Ihrer Haupttätigkeit ausüben werden, gemäß der Standardklassifizierung der Tätigkeiten,
- Höhe des Grundkapitals,
- Postanschrift, an die Sie die Entscheidung über die Registrierung der GmbH erhalten möchten.
Wir werden die Daten verwenden, um die folgenden Dokumente zu erstellen:
- Gründungsurkunde/Gesellschaftsvertrag
- Entscheidung zur Bestimmung der Geschäftsadresse
- Beschluss zur Ernennung von Agenten
- Erklärung zur Ernennung (eines Verwaltungsratsmitglieds oder Bevollmächtigten)
- Erklärung des Aktionärs (der Gründer erklärt, dass er keine ausstehenden Verbindlichkeiten gegenüber dem Staat aus früheren Operationen hat)
- Elektronisches Buch der Beschlüsse (für Ein-Personen-Unternehmen)
Eintrag in das Steuerregister bei FURS
- Bestimmung des Geschäftsjahres (Kalender- oder anderer Zeitraum).
- Prognose der Einnahmen und Ausgaben für das laufende Jahr, die die Grundlage für die Berechnung der Einkommensteuervorauszahlung bildet.
- Informationen darüber, ob Ihre GmbH normiert wird.
Benachrichtigung des Gründungsdirektors an ZZZS
- Persönliche Daten des Direktors, Vertrag und Bildungsabschlüsse.
- Dieses Verfahren wird durchgeführt, wenn der Direktor nicht hauptamtlich bei einem anderen Unternehmen beschäftigt ist
Am SPOT-Punkt bereiten wir alle notwendigen Dokumente für Sie vor, damit Sie zur Bank gehen und das Grundkapital einzahlen können.
Kapitaleinlage und Nachweis
Für die Einzahlung des Grundkapitals muss ein Einlagenkonto bei einer Bank eröffnet werden. Sobald Sie das Grundkapital auf dieses Konto eingezahlt haben, stellt Ihnen die Bank einen Kapitaleinzahlungsbeleg aus. Auf der Grundlage dieser Bescheinigung wird unser Unternehmensberater Ihren Antrag fertigstellen und ihn beim zuständigen Gericht einreichen.
Zeitpunkt des Verfahrens
Das Gerichtsregister wird Ihren Antrag innerhalb weniger Tage nach Eingang bearbeiten. Nachdem Sie die Entscheidung über die Registrierung erhalten haben, wenden Sie sich bitte erneut an die Bank. Nach Vorlage des Beschlusses wird Ihr Einlagenkonto, über das Sie bis dahin nicht verfügen konnten, in ein reguläres Geschäftskonto umgewandelt und das Guthaben auf diesem Konto freigegeben.
Weitere Informationen über den gesamten Prozess der Gründung einer Aktiengesellschaft finden Sie auch auf dem Link zumnationalen SPOT-Portal.
Was Sie nach der Gründung einer GmbH unbedingt tun müssen
- Bieten Sie Schulungen zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für Vollzeit- und Teilzeitmitarbeiter an.
- Geben Sie eine Erklärung zur Risikobewertung ab oder holen Sie eine Bewertung von einem autorisierten Beauftragten für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ein (je nach Tätigkeit).
- Beginnen Sie sofort mit der Buchhaltung (allein oder mit der von Ihnen gewählten Buchhaltungsfirma).
Wenn Sie weitere Fragen haben oder unsere Hilfe bei der Gründung Ihres Unternehmens in Anspruch nehmen möchten, kontaktieren Sie uns bitte unter +386 59 08 41 68 oder besuchen Sie uns in unserem Büro.